In der Vermessungs- und Flurneuordnungsverwaltung ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
ein Dienstposten für den Aufstieg in den höheren
vermessungstechnischen Verwaltungsdienst
auf Ebene der unteren Vermessungs- und Flurneuordnungsverwaltung zu besetzen.
In Betracht kommen hierfür nur Landesbeamtinnen und Landesbeamte des gehobenen vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes des Landes Baden-Württemberg, die sich zum Zeitpunkt der Übertragung der Aufgaben dieses Dienstpostens mindestens bereits in einem Amt der Bes.Gr. A 12 befinden.
Mit Übertragung der Aufgaben dieses Dienstpostens ist ein Wechsel des bisherigen Dienstortes vorgesehen.
Sowohl die Persönlichkeitsstruktur der Beamtin/des Beamten als auch ihre/seine bisherigen beruflichen Leistungen, die fachlichen und fachübergreifenden Kenntnisse sowie Fähigkeiten müssen sie/ihn in die Lage versetzen, die Aufgaben des höheren Dienstes vollumfänglich zu erfüllen.
Zu diesen Aufgaben gehören insbesondere die schriftliche und mündliche Darstellung komplexer Sachverhalte, die sachgerechte Entscheidung schwieriger Fragestellungen in angemessener Zeit, die Führung einer größeren Zahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie eine sachgerechte und bürgerfreundliche Vertretung der Dienststelle gegenüber Dritten.
Die dafür erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten setzen in der Regel voraus, dass sich die Beamtinnen und Beamten in verschiedenen Tätigkeiten und auf mehreren Dienstposten ihrer Laufbahn überdurchschnittlich bewährt haben.
Weitere Anforderungen sind die Bereitschaft zur Übernahme einer Führungsfunktion, insbesondere auf einer unteren Vermessungs- oder Flurneuordnungsbehörde.
Der erfolgreiche Abschluss des Aufstiegslehrgangs sowie die erfolgreiche Wahrnehmung von überwiegend Aufgaben des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes für die Dauer von mindestens einem Jahr sind Voraussetzung für die Übernahme in den höheren Dienst.
Wir möchten den Anteil der Frauen im Ressortbereich des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz weiter erhöhen und sind deshalb an Bewerbungen von Frauen besonders interessiert.
Schwerbehinderte Menschen und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, freuen wir uns auf Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen. Bitte bewerben Sie sich bis zum 11.11.2024 unter Angabe der Kennziffer 5227 ausschließlich über unser Online-Bewerbungsverfahren unter:
https://bewerberportal.landbw.de/mlr/index.html
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Herr Grams vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (Tel.: 0711/123-3180, E-Mail: gerhard.grams@mlw.bwl.de) oder Frau Heidenreich vom Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (Tel.: 0711/126-2319, E-Mail: andrea.heidenreich@mlr.bwl.de) zur Verfügung.
Die Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Artikel 13 DS-GVO können Sie unserer Homepage unter www.mlr-bw.de/datenschutz-bewerberverfahren entnehmen.
Bewerbungsfrist: 11.11.2024