Bei der Stadtverwaltung Worms ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt beim Bereich 5 - Soziales, Jugend und Wohnen in der Abteilung 5.02 - Prävention und Soziale Dienste, eine Stelle in der
- Entgeltgruppe S12 TVöD
- unbefristet
- mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von z.Zt.19,50 Stunden zu besetzen.
Die Eingliederungshilfe wird im Sozialdienst EGH sowohl für Kinder und Jugendliche mit geistigger und körperlicher Behinderung nach dem SGB IX als auch mit seelischer Behinderung nach dem SBG VIII wahrgenommen.
Die Stadt Worms orientiert sich damit prospektiv an der Perspektive einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, in dem die Zuständigkeiten aus dem Sozialamt und dem Jugendamt in weiten Teilen in einem Fachdienst zusammengeführt wurde. Der Fachdienst/Sozialdienst Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche ist für Leistungen nach dem SGB IX und dem § 35a SGB VIII zuständig.