An der Universität Klagenfurt gelangen gemäß § 99 Abs. 4 UG i Vmd Entwicklungsplan 2022-2027 voraussichtlich ab 1. März 2025 zwei unbefristete
Universitätsprofessuren
im vollen Beschäftigungsausmaß zur Besetzung. Die Ausschreibung erfolgt ohne fachliche Spezifikation, wobei eine der beiden Professuren aus dem Kreis der Assoziierten Professor:innen und die andere aus dem Kreis der Universitätsdozent:innen gemäß § 94 Abs. 2 Z 2 UG zu besetzen ist.
Die Universität strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim wissenschaftlichen Personal — insbesondere in Leitungsfunktionen — an und fordert daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationen erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert.
Die Bezüge sind Verhandlungsgegenstand. Das Mindestentgelt für diese Verwendung (A1 gem. Universitäten-Kollektivvertrag) beträgt derzeit € 89.100,- brutto jährlich.
Ihre aussagekräftige Bewerbung, bestehend aus einem obligatorisch zu übermittelnden maximal fünfseitigen Pflichtteil (nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte www.aau.at/jobs), einem vollständigen Verzeichnis der Publikationen und Vorträge und der in den letzten fünf Studienjahren abgehaltenen Lehrveranstaltungen sowie allfälligen ergänzenden Unterlagen (z.B. Lehrveranstaltungsevaluierungen), richten Sie bitte bis spätestens 10. November 2024 per E-Mail an application_professorship@aau.at. Die Übermittlung des o.g. Pflichtteils ist eine notwendige Bedingung für Ihre gültige Bewerbung.
Für Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an das Senatsbüro, senat@aau.at.