As Fam sucht Dich als diplomierte Pflegefachperson HF oder FH im Kanton Solothurn
ANFORDERUNGEN
Fallführende benötigen ein in der Schweiz anerkanntes Diplom als Pflegefachperson HF. Weitere Voraussetzungen sind:
Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
Selbständige Arbeitsweise
Sichere Kommunikation
Theoretische Kenntnisse und Anwendungserfahrung in der Pflegediagnostik NANDA
Bereitschaft zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung
VORGESETZTE STELLE
Die formale vorgesetzte Stelle der fallführenden Pflegefachpersonen ist die Pflegeleitung. Als Partner für einen fortlaufenden Austausch mit Fokus auf individuellen Zielen fungiert eine definierte Person: die Pflegeleitung oder die stellvertretende Pflegeleitung
ÜBERGEORDNETE ZIELE
Fundierte und überzeugende Vermittlung des Modells As Fam
Gewährleistung einer den aktuellen Standards entsprechenden pflegerischen Versorgung der zugeteilten Klienten
Gewährleistung einer den internen Standards entsprechenden Pflegedokumentation der zugeteilten Klienten
Sicherstellung des Vertrauens der pflegenden Angehörigen zur Fallführenden und der Firma
As Fam
Gewährleistung eines adäquaten Supports
Realistische Einschätzung der eigenen Stärken und Schwächen
fortlaufende persönliche und fachliche Weiterentwicklung
Aktiver Beitrag an der Entwicklung des Teams
AUFGABEN
Bearbeitung von Neuanmeldungen:
Vorstellung des Modells As Fam und Beurteilung der Möglichkeit einer Zusammenarbeit
Abklärung des Pflegebedarfs bei von Angehörigen gepflegten Personen mit Inter RAI HC
Erstellung von Pflegeplanungen (NANDA Diagnostik, überprüfbare Ziele, Interventionen)
Schulung von pflegenden Angehörigen im System Veru A
Schulung von pflegenden Angehörigen im Schreiben von Pflegeberichten
Erarbeitung von individuellen Hilfsmitteln zur Sicherstellung der erwarteten Qualität der von pflegenden Angehörigen verfassten Pflegeberichte
Evaluation der Situation der gepflegten Personen
Sicherstellung des Vorhandenseins einer aktuellen und adäquaten ärztlichen Verordnung für ambulante Pflegeleistungen
Instruktion, Beratung und Coaching der pflegenden Angehörigen
Erkennung von Entwicklungspotential und Schulungsbedarf der pflegenden Angehörigen
Beurteilung der Leistung der pflegenden Angehörigen
Kontrolle der erfassten Leistungen bei Bezugsklienten zur Sicherstellung einer korrekten Rechnungsstellung
Koordination und Absprache mit weiteren bei den Bezugsklienten involvierten Diensten
Bekanntmachung und Vertretung des Modells As Fam
PFLICHTEN
Vollständige schriftliche Dokumentation aller durchgeführten Handlungen in den dazu vorgesehenen Arbeitsinstrumenten und Orten
Unmittelbare Kenntnissetzung der Pflegeleitung oder deren Stellvertretung in unerwarteten und dysfunktionalen Situationen
Teilnahme am periodischen Austausch des Fachteams
Persönliches Engagement im periodischen Austausch mit internem Partner
Verpflichtung sich über Angelegenheiten, die im Rahmen der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für die Privatsphäre und gesundheitliche Aspekte der pflegebedürftigen Person und deren Angehörige. Diese Verpflichtung gilt auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Dipl. Pflegefachperson HF / FH sowie Fachperson Gesundheit (FaGe) Pensum ab 20% im Mitarbeiterpool gemäss ihren Verfügbarkeiten oder auch als Springer-Einsätze