Umfang:
derzeit 22h / Woche
Befristung:
befristet als Krankheitsvertretung
Vergütung:
je nach Qualifikation bis EG S08a TVöD-Su E
Beginn:
ab sofort
Bewerbungsfrist:
25.11.2024
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Wenn Sie Freude an der Arbeit mit Kindern haben, jedes Kind individuell begleiten wollen und ihm Grundvertrauen in seine Fähigkeiten und Lebensfreude vermitteln wollen und darüber hinaus mit unserem Team und den Eltern konstruktiv zusammen arbeiten wollen und zusätzlich auch noch zeitlich flexibel sind, dann sind Sie hier richtig.
Weitere Informationen:
Frau Larissa Diedrich, pädagogische Leitung
015122951624
Personalabteilung der VG Traben-Trarbach, Frau Saskia Kaufmann,
06541/708245
Weitere Infos finden Sie unter .
Der Kindertagesstätten-Zweckverband Verbandsgemeinde Traben-Trarbach sucht für seine Kindertagesstätten eine
Pädagogische Fachkraft (m/w/d)
Der Einsatz erfolgt vorerst als Krankheitsvertretung in der Kindertagesstätte "Arche Noah" in Flußbach.
Eine anschließende Weiterbeschäftigung in einer anderen Kindertagesstätte im Bereich des Kita-Zweckverbands wird in Aussicht gestellt.
Der Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen:
Sie haben Freude an der Arbeit mit Kindern, wollen jedes Kind individuell begleiten, ihm Grundvertrauen in seine Fähigkeiten und Lebensfreude vermitteln? Sie wollen mit unserem Team und den Eltern konstruktiv zusammenarbeiten?
Wir erwarten von Ihnen:
- abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/in, Kinderpfleger/in, Sozialassistent/in)
- Erfahrung in der Arbeit mit Kindern im Kita-Alter
- Interesse und Freude im Umgang mit Kindern
Was wir Ihnen bieten:
- ein interessantes, verantwortungsvolles Tätigkeitsfeld
- motivierte Mitarbeiter Innen und interessierte Eltern
- Vergütung nach TVÖD inkl. einer betrieblichen Altersversorgung
- Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt, vermögenswirksame Leistungen
- Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Chance auf ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Die Stellen sind grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht aber auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen.