Das Stadttheater Bremerhaven sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Mitarbeiter/innen im Ankleidedienst (w/m/d)
Das Stadttheater Bremerhaven ist ein Mehrspartentheater mit Musiktheater mit Oper, Operette, Musical, Ballett, Schauspiel und Kinder- und Jugendtheater.
Wir bieten:
Eine abwechslungsreiche und spannende Tätigkeit in einem engagierten Team.
Ihre Aufgaben sind:
- Das Vorbereiten und Einrichten der für die angesetzte Vorstellung benötigten Kostüme und Kostümteile in den Garderoben
- Während der Vorstellung: Die Betreuung der Künstler/innen beim schnellen An- und Umkleiden
- Nach der Vorstellung: Die Kontrolle, Pflege (Waschen, Bügeln, Reinigen) der Kostüme
- Das Ausführen kleinerer Reparaturarbeiten (bei Befähigung)
Voraussetzung für eine Bewerbung:
- Interesse fürs Theater insbesondere für das Kostüm und deren Pflege
- Flexibilität (unterschiedliche Arbeitszeiten inklusive Wochenenden und Feiertage)
- Sensibilität im Umgang mit den Künstlern
Die Bezahlung erfolgt pro Einsatz auf Basis des tariflichen Lohns.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Stadttheater Bremerhaven
Leiterin der Kostümabteilung
Viola Schütze
Am Alten Hafen 25
27568 Bremerhaven
oder gerne per Email an:
viola.schuetze@magistrat.bremerhaven.de
link: www.stadttheaterbremerhaven.de
Bei allen Ausschreibungen
ist zu beachten:
Die zu besetzende Stelle ist (sofern nicht anders vermerkt) in gleicher Weise für Frauen und Männer geeignet.
Der Magistrat der Stadt Bremerhaven und das Stadttheater Bremerhaven fördern die Beschäftigung von Frauen und begrüßen daher ihre Bewerbungen sowie die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund.
Auch Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. zur Wahrung Ihrer Interessen bitten wir darum, vorliegende Nachweise einer Schwerbehinderung bzw. einer Gleichstellung Ihrer Bewerbung beizufügen.
Bitte reichen Sie nur Kopien ein, da diese aus Kostengründen nicht zurückgesendet werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Unterlagen bis zum Ablauf der Frist gem. §15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Eventuell anfallende Fahrtkosten können nicht erstattet werden.