Ihre Aufgaben
- Sie führen Reinigungsarbeiten aus (dazu gehören u.a. das Spülen von Geschirr, Besteck und Gebrauchsgegenständen für die Küche und den Speisesaal; Bedienung von Geschirrspülmaschinen; Reinigung sämtlicher Küchenmaschinen und -geräte)
Als Teil eines eingespielten Küchenteams sind Sie mitverantwortlich für die tägliche Versorgung unserer Rehabilitand*innen
In Ihren Aufgabenbereich fällt
- die Zubereitung von Kaltverpflegung (dazu gehören u. a. Abendessen, Frühstück, Salate, Desserts und kalte Vorspeisen für die Verpflegung der Rehabilitand*innen, sowie die Mithilfe bei der Erstellung und Zubereitung von kalt-warmen Büffets)
- die Unterstützung bei der Zubereitung der warmen Mittagsverpflegung (dazu gehören u. a. Mithilfe bei der Zubereitung unter Zuhilfenahme und Verwendung der gewerblichen Großküchenmaschinen; Abfallentsorgung; Bedarfsmeldungen für Lebens- und Verbrauchsmittel)
- Weiterhin überwachen Sie die Funktionalität der Einrichtungen, Anlagen, Geräte und Automaten
Mit den genannten Tätigkeiten sind aufgabenspezifische körperliche Anforderungen verbunden, die eine gute physische Belastbarkeit voraussetzen.
Die Tätigkeit ist verbunden mit wechselnden Arbeitszeiten nach Dienstplan, auch am Wochenende und an Feiertagen.
Ihr Profil
- Für diese Tätigkeit ist keine Ausbildung erforderlich
- Wünschenswerterweise verfügen Sie über Erfahrungen in den genannten Bereichen und
- sind teamfähig und zuverlässig
- Sie schätzen eine selbständige Arbeitsweise und haben eine Vorliebe für gutes Essen, Sauberkeit und Hygiene und schrecken auch nicht vor der Verwendung von Küchengeräten und Utensilien zurück
Wir bieten Ihnen
- unbefristete Stelle in Vollzeit
- Vermögenswirksame Leistungen
- Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
- Jahressonderzahlung
- 30 Tage Urlaub bei 5-Tage-Woche
Weitere Informationen
Wir möchten darauf hinweisen, dass in unseren Reha-Zentren aufgrund der einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Sozialwesen die Masernschutzimpfung verpflichtend und vor einer Einstellung nachzuweisen ist.