Die allgemeinen Erwartungen an die neue Stufenleiterin/den neuen Stufenleiter ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl.1/18, S. 35 ff.).
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Förderschulen mit der sonderpädagogischen Fachrichtung geistige Entwicklung
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
- mehrjährige nachweisbare Unterrichtstätigkeit an einer Förderschule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung
- Nachweisbare Erfahrung in der Planung und Umsetzung von Schulentwicklungsprojekten
- Motivationsfähigkeit sowie Innovationsfähigkeit und Initiative
- Planungs- und Organisationsfähigkeit sowie konzeptionelle und strategische Kompetenz
- Entscheidungsfähigkeit
- Ausgeprägte Teamfähigkeit
- Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
- Diagnose- und Reflexionsfähigkeit
- Genderkompetenz und Kenntnis der diesbezüglichen Rechts- und Arbeitsgrundlagen
Berufserfahrung: mehr als 3 Jahre