Anstellungsart Teilzeit Stundenausmaß 20 und 8 Wochenstunden Arbeitsort Katharina-Stube
Rennweg 40
6020 Innsbruck GehaltAb € 1.544,61 (20h) bzw. € 617,85 (8h) Beginn02.12.2024
Dein Job bei der Caritas
Wir suchen für die Katharina-Stube zwei Sozialarbeiter*innen, 20 bzw. 8 Wochenstunden. Wir freuen uns über deine aussagekräftige Bewerbung bis zum 31. Oktober 2024.
Deine Aufgabenfelder:
- Niederschwellige Grundversorgung von wohnungslosen und/oder von Armut betroffenen Menschen;
- "Ansprechperson sein" in alltäglichen Belangen;
- Beziehungs- und Beratungsarbeit;
- Dokumentationswesen;
- Konflikt- und Krisenmanagement.
Das bringst du mit:
- Abgeschlossene Ausbildung oder Studium, bzw. vergleichbare Qualifikation im Bereich: Soziale Arbeit, Psychologie oder Sozialpädagogik;
- Bereitschaft zur engagierten und wertschätzenden Arbeit mit sozialen Randgruppen;
- Idealerweise Berufserfahrung in der Wohnungslosenhilfe;
- Stabile Persönlichkeit, Belastbarkeit und Flexibilität;
- Ausgeprägte Kommunikations-, Empathie- und Reflexionsfähigkeit;
- Professionelle Haltung und Sicherheit im Umgang mit Nähe und Distanz;
- Selbstständigkeit, Eigenverantwortlichkeit, Eigeninitiative und Teamfähigkeit;
- Identifikation mit den Werten der Caritas.
Das erwartet dich:
- Eine herausfordernde und abwechslungsreiche Tätigkeit;
- Du bist Teil eines kollegialen, umsetzungsstarken Teams;
- Social Purpose: Ein Job mit Sinn und sozialem Mehrwert in einer der größten Non-Profit-Organisationen Österreichs;
- Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Supervision;
- Viereinhalb dienstfreie Tage zusätzlich;
- Gute öffentliche Erreichbarkeit;
- Vielfältige Benefits wie Essenszuschuss, Fahrtkostenzuschuss, Zuschuss zur Pensionsvorsorge, Mitarbeiter*innen-Rabatte...
Das Bruttogehalt liegt gemäß Kollektivvertrag der Diözese Innsbruck in der Verwendungsgruppe A/II bei mindestens € 1.544,61 (20 Wochenstunden) bzw. € 617,85 (8 Wochenstunden), das entspricht € 3.012,00 bei 39 Wochenstunden. Für die exakte Gehaltsberechnung werden mögliche Vordienstzeiten und die entsprechenden Zulagen gemäß KV berücksichtigt.